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Dachdecker-Meisterbetrieb Tobias Saalbach |
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Asbest-Arbeiten (ASI) gemäß TRGS 519
| Wärmedämmung nach der Energie-Einspar-Verordnung Das Thema Energie sparen ist in aller Munde, seit Jahren steht fest, dass wir bereits heute auf Kosten künftiger Generationen Öl verheizen und das im wahrsten Sinne des Wortes!
Heizöl wird wohl wie bisher angenommen in absehbarer Zukunft nicht versiegen, dennoch wird es knapper und eine Verknappung heißt auch immer eine Verteuerung! Über 150 % Preissteigerung pro Liter Heizöl in nur wenigen Jahren - ein Ende ist nicht in Sicht! Es entspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten - es ist sogar durch die Energie-Einspar-Verordnung zur Pflicht eines jeden Bundesbürgers geworden! Per Gesetzestext müssen Sie bei jeder Neubau- oder Sanierungsmaßnahme an Ihrem Wohnhaus bestimmte Auflagen zur "energetischen Ertüchtigung" des Objektes einhalten. Im Klartext heißt dass, sobald Sie z.B. mehr als 20 % Ihres Daches sanieren, aus welchem Grund auch immer, sind Sie dazu angehalten eine Wärmedämmung einzubringen, die bestimmten Anforderungen gerecht werden muss. Der daraus entstehende Mehraufwand für die Dämmung fällt weder bei einer Sanierungs- noch bei einer Neubaumaßnahme stark ins Gewicht - das bedeutet für Sie, dass Sie durch diese Maßnahme Heizöl einsparen und zwar solange, bis Sie den Investitionsbetrag für die Dämmstoffe durch den Minder-Verbrauch an Heizöl eingespart haben! Aber damit nicht genug - die Wärmedämmung spart schließlich auch weiterhin Heizöl ein, auch über den Investitionsbetrag hinaus - ab diesem Tage sparen Sie also bares Geld durch die Wärmedämmung! Für weitere Informationen zum Thema Energie-Einspar-Verordnung lesen Sie nachfolgenden Artikel der hessischen Energiesparaktion und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, gerne beraten wir Sie fachkundig und objektiv!
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